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Allgemeine Vermietbedingungen Wohnmobile
1.Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist nur die Anmietung eines Wohnmobils. Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) schuldet der Vermieter nicht.
2.Mindestalter des Mieters, Führerschein
Der Mieter bzw. der Fahrer muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen deutschen Führerschein der Klasse 3, Klasse B oder C1 sein.
3.Im Mietpreis / Pauschale enthaltene Leistung
Wartungs und Verschleißreparaturen, Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1000,- €, Teilkasko mit einer Selbstbeteiligung von 300,- €, 250 gefahrene Km pro Tag, je Mehrkilometer wird ein Betrag von 0,30 € berechnet, ab 20 Miettagen alle Km frei, Ausstattung des Fahrzeugs nach Inventarliste, 11 Kg Gas, Reisenotfallversicherung.
4.Reservierung
Die Reisemobilreservierung ist nach Abschluss des Vertages verbindlich. Nichteinhalten von Zahlungsfristen gilt als Rücktritt. Der Vermieter ist dann nicht mehr an die Reservierung gebunden.
5.Zahlungsweise
Bei Vertragsabschluss hat der Mieter eine Anzahlung von 15% des Gesamtpreises zu leisten. Die Restsumme ist bis spätestens 14 Tage vor Fahrzeugübernahme fällig.
6.Stornokosten
bis 100 Tage vor Mietbeginn 10% des Gesamtpreises - bis 60 Tage vor Mietbeginn 25% des Gesamtpreises bis 40 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises - bis 20 Tage vor Mietbeginn 70% des Gesamtpreises bis 10 Tage vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises - danach 90 % des Gesamtpreises. Wird das Fzg. verschuldet oder unverschuldet durch den Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zurückgebracht, so wird als Schadenersatz pro Tag der doppelte Mietpreis berechnet. Bei Zurückbringen der Mietsache vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt hat der Mieter kein Anrecht auf einen Ausgleich für die kürzere Mietdauer.
7.Kaution
Der Mieter hinterlegt unverzinslich, spätestens bei Fzg.-Übernahme, eine Kaution von 1000 € in bar. Die Kaution wird bei einwandfreier Rückgabe des Fzg. Innerhalb von 10 Tagen an den Mieter zurückgezahlt. Das enthebt den Mieter jedoch nicht von der Haftung für verdeckte, bei der Rückgabe nicht sofort feststellbare oder übersehene Beschädigungen am Fzg. Fehlende Gegenstände und vom Mieter beschädigte Innenausstattung müssen vom Mieter voll ersetzt werden. Der Vermieter kann sämtliche , sonstige Forderungen an den Mieter mit der Kaution verrechnen.
9.Fahrzeugübernahme und-Rückgabe.
Falls nicht anders vereinbart gilt: Übernahme- und Rückgabeort ist das Firmengelände des Vermittlers. Das Fahrzeug ist termingerecht an den Vermittler zurückzugeben. Es werden 100€ für eine nicht gereinigte und entleerte Toilette und 30 € für einen nicht geleerten Abwassertank berechnet.
10.Ausschluss von Ersatzleistungen
Bei nicht rechtzeitiger Übergabe oder Ausfall des Mietgegenstandes besteht kein Anspruch des Mieters auf Stellung eines Ersatzfahrzeuges, auf Weiterbeförderung, Ersatz von Aufwendungen oder sonstigen Schäden.
11.Auslandsfahrten
Auslandfahrten innerhalb Europas sind möglich. Ost- und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters und der Beantragung eines speziellen Versicherungsschutzes. Fahrten in Kriegs und Krisengebieten sind verboten.
12.Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter hat für die regelmäßige Kontrolle von Reifendruck, Kühlwasser und Ölstand Sorge zu tragen. Dem Mieter ist es untersagt den Mietgegenstand für folgende Zwecke zu nutzen: Zur Beteiligung an Motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests. Zur Beförderung von explosiven, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Straftaten, zur Weitervermietung oder Verleihung.
13.Reparaturen
Arbeiten wie z.B. Reifenwechsel, Auswechseln von Glühbirnen, etc. sind vom Mieter selbst durchzuführen. Reparaturen, welche notwendig sind, um die Verkehrssicherheit oder Betriebssicherheit zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Betrag in Höhe von 80 € ohne Verständigung des Vermieters durchgeführt werden. Darüber hinaus gehende Reparaturkosten sind dem Vermieter vor Durchführung der Reparatur mitzuteilen. Alle Reparaturen müssen in den dafür vorgesehenen Fachwerkstätten durchgeführt werden. Erstattungsfähige Reparaturkosten übernimmt der Vermieter nur gegen Vorlage von ordentlichen Belegen im Original.
14.Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen ist in jedem Fall die Polizei und der Vermieter zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat einen ausführlichen Unfallbericht zu erstellen. (ggf. mit Bilder)
15.Haftung des Mieters
Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter pro Schadensfall am Mietgegenstand bis zu einer Höhe von max.1000€. Die Regelung in Punkt 7 der "Allgemeinen Vermietbedingungen" bleibt hiervon unberührt. Der Mieter haftet unbeschränkt bei Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Fahruntüchtigkeit, Unfallflucht, und bei Schäden am Fahrzeug, hervorgerufen durch Ladegut, Gepäck, oder bei Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe oder Durchfahrtsbreite. Die Beweislast dafür, das ihm kein Verschulden bei Eintritt von Schäden am Fahrzeug trifft, trägt der Mieter. Zudem haftet der Mieter für Schäden, welche dadurch entstehen, das ein nicht berechtigter Fahrer das Fahrzeug führt.
16.Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für reine Verschleißschäden, die der Mieter nicht schuldhaft verursacht hat.
17.Rauchverbot/ Mitnahme von Tiere
Es ist untersagt, im Fzg. zu Rauchen,Tiere mitzuführen oder Tiere dort für die Reisedauer zu halten. Ausnahmen müssen im Mietvertag vermerkt sein.
18. Euroschutzbrief
Sowohl für das gemietete Fahrzeug als auch für die Mietreisenden (lt. Vertrag) besteht ein Euroschutzbrief. Dieser ist, soweit möglich, entsprechend einzusetzen. Ist ein Rücktransport des Fzg. zum Vermieter erforderlich so hat der Mieter die Durchführung dieses Transportes durch die Europ Assistance zu gewährleisten.
19.Gerichtsstand
Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Duisburg.
Allgemeine Vermietbedingungen Wohnwagen
1.Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist nur die Anmietung eines Wohnmobils. Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) schuldet der Vermieter nicht.
2.Mindestalter des Mieters, Führerschein
Der Mieter bzw. der Fahrer muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen deutschen Führerschein der Klasse 3, Klasse B oder C1 sein.
3.Im Mietpreis / Pauschale enthaltene Leistung
Wartungs und Verschleißreparaturen, Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1000,- €, Teilkasko mit einer Selbstbeteiligung von 300,- €, Ausstattung des Fahrzeugs nach Inventarliste, 11 Kg Gas, Reisenotfallversicherung.
4.Reservierung
Die Wohnwagenreservierung ist nach Abschluss des Vertages verbindlich. Nichteinhalten von Zahlungsfristen gilt als Rücktritt. Der Vermieter ist dann nicht mehr an die Reservierung gebunden.
5.Zahlungsweise
Bei Vertragsabschluss hat der Mieter eine Anzahlung von 15% des Gesamtpreises zu leisten. Die Restsumme ist bis spätestens 14 Tage vor Fahrzeugübernahme fällig.
6.Stornokosten
bis 100 Tage vor Mietbeginn 10% des Gesamtpreises - bis 60 Tage vor Mietbeginn 25% des Gesamtpreises bis 40 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises - bis 20 Tage vor Mietbeginn 70% des Gesamtpreises bis 10 Tage vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises - danach 90 % des Gesamtpreises. Wird das Fzg. verschuldet oder unverschuldet durch den Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zurückgebracht, so wird als Schadenersatz pro Tag der doppelte Mietpreis berechnet. Bei Zurückbringen der Mietsache vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt hat der Mieter kein Anrecht auf einen Ausgleich für die kürzere Mietdauer.
7.Kaution
Der Mieter hinterlegt unverzinslich, spätestens bei Fzg.-Übernahme, eine Kaution von 1000 € in bar. Die Kaution wird bei einwandfreier Rückgabe des Fzg. Innerhalb von 10 Tagen an den Mieter zurückgezahlt. Das enthebt den Mieter jedoch nicht von der Haftung für verdeckte, bei der Rückgabe nicht sofort feststellbare oder übersehene Beschädigungen am Fzg. Fehlende Gegenstände und vom Mieter beschädigte Innenausstattung müssen vom Mieter voll ersetzt werden. Der Vermieter kann sämtliche , sonstige Forderungen an den Mieter mit der Kaution verrechnen.
9.Fahrzeugübernahme und-Rückgabe.
Falls nicht anders vereinbart gilt: Übernahme- und Rückgabeort ist das Firmengelände des Vermittlers. Das Fahrzeug ist termingerecht an den Vermittler zurückzugeben. Es werden 100€ für eine nicht gereinigte und entleerte Toilette.
10.Ausschluss von Ersatzleistungen
Bei nicht rechtzeitiger Übergabe oder Ausfall des Mietgegenstandes besteht kein Anspruch des Mieters auf Stellung eines Ersatzfahrzeuges, auf Weiterbeförderung, Ersatz von Aufwendungen oder sonstigen Schäden.
11.Auslandsfahrten
Auslandfahrten innerhalb Europas sind möglich. Ost- und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters und der Beantragung eines speziellen Versicherungsschutzes. Fahrten in Kriegs und Krisengebieten sind verboten.
12.Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter hat für die regelmäßige Kontrolle von Reifendruck, Kühlwasser und Ölstand Sorge zu tragen. Dem Mieter ist es untersagt den Mietgegenstand für folgende Zwecke zu nutzen: Zur Beteiligung an Motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests. Zur Beförderung von explosiven, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Straftaten, zur Weitervermietung oder Verleihung.
13.Reparaturen
Arbeiten wie z.B. Reifenwechsel, Auswechseln von Glühbirnen, etc. sind vom Mieter selbst durchzuführen. Reparaturen, welche notwendig sind, um die Verkehrssicherheit oder Betriebssicherheit zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Betrag in Höhe von 80 € ohne Verständigung des Vermieters durchgeführt werden. Darüber hinaus gehende Reparaturkosten sind dem Vermieter vor Durchführung der Reparatur mitzuteilen. Alle Reparaturen müssen in den dafür vorgesehenen Fachwerkstätten durchgeführt werden. Erstattungsfähige Reparaturkosten übernimmt der Vermieter nur gegen Vorlage von ordentlichen Belegen im Original.
14.Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen ist in jedem Fall die Polizei und der Vermieter zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat einen ausführlichen Unfallbericht zu erstellen. (ggf. mit Bilder)
15.Haftung des Mieters
Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter pro Schadensfall am Mietgegenstand bis zu einer Höhe von max. 1000€. Die Regelung in Punkt 7 der "Allgemeinen Vermietbedingungen" bleibt hiervon unberührt. Der Mieter haftet unbeschränkt bei Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Fahruntüchtigkeit, Unfallflucht, und bei Schäden am Fahrzeug, hervorgerufen durch Ladegut, Gepäck, oder bei Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe oder Durchfahrtsbreite. Die Beweislast dafür, das ihm kein Verschulden bei Eintritt von Schäden am Fahrzeug trifft, trägt der Mieter. Zudem haftet der Mieter für Schäden, welche dadurch entstehen, das ein nicht berechtigter Fahrer das Fahrzeug führt.
16.Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für reine Verschleißschäden, die der Mieter nicht schuldhaft verursacht hat.
17.Rauchverbot/ Mitnahme von Tiere
Es ist untersagt, im Fzg. zu Rauchen,Tiere mitzuführen oder Tiere dort für die Reisedauer zu halten. Ausnahmen müssen im Mietvertag vermerkt sein.
18. Euroschutzbrief
Sowohl für das gemietete Fahrzeug als auch für die Mietreisenden (lt. Vertrag) besteht ein Euroschutzbrief. Dieser ist, soweit möglich, entsprechend einzusetzen. Ist ein Rücktransport des Fzg. zum Vermieter erforderlich so hat der Mieter die Durchführung dieses Transportes durch die Europ Assistance zu gewährleisten.
19.Gerichtsstand
Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Duisburg.